Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sauna auf Achse
Benita Koop / Sauna auf Achse
Neue Straße 3
22965 Todendorf
Deutschland
E-Mail: moin@sauna-auf-achse.de
Telefon: 0152 22691913
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung mobiler Saunen durch Sauna auf Achse, Benita Koop, nachfolgend „Vermieter“, an Verbraucher und Unternehmer, nachfolgend „Mieter“.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen AGB. Individuelle Vereinbarungen können, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere in Textform, beispielsweise per E-Mail, getroffen werden.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter eine mobile Sauna auf einem Anhänger einschließlich der in der Buchungsbestätigung vereinbarten Ausstattung zur Nutzung während des vereinbarten Mietzeitraums.
Die Sauna ist für die gleichzeitige Nutzung durch maximal 4 Personen ausgelegt.
Die Sauna verfügt über einen Holzsaunaofen.
Zum vereinbarten Mietumfang können insbesondere gehören:
- mobile Sauna auf Anhänger,
- Terrasse,
- Dusche,
- Saunaofen,
- Holzstühle,
- Aufgusskübel und Schöpfkelle,
- Sanduhr,
- Thermometer,
- Hygrometer,
- Kopfstützen,
- Kehrgarnitur,
- Feuerlöscher,
- Aufgussmittel,
- Brennholz einschließlich Holzkorb,
- Anzünder für den Holzofen,
- sonstiges ausdrücklich vereinbartes Zubehör.
Der konkrete Umfang der geschuldeten Ausstattung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und gegebenenfalls dem Übergabeprotokoll.
Der Anhänger wird dem Mieter nicht zur eigenen Nutzung oder zum Führen im Straßenverkehr überlassen. Lieferung, Aufbau, Abbau und Abholung erfolgen ausschließlich durch den Vermieter oder von ihm beauftragte Personen.
Der Mieter darf die mobile Sauna nach dem Aufbau nicht eigenständig versetzen, verschieben, anheben, ankoppeln oder anderweitig bewegen.
§ 3 Vertragsschluss und Buchung
Eine Anfrage des Mieters stellt noch kein verbindliches Zustandekommen des Mietvertrages dar.
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung des Mieters ausdrücklich bestätigt, insbesondere in Textform per E-Mail.
Die Buchungsbestätigung enthält insbesondere den vereinbarten Mietzeitraum, den Mietpreis, den Aufstellort sowie gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen.
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Dies gilt insbesondere für Kontaktdaten, Aufstellort, Zufahrt und für die Durchführung relevante örtliche Gegebenheiten.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien. Soweit gesetzlich zulässig, kann diese insbesondere in Textform erfolgen.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Übergabe die Identität des Mieters durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu überprüfen.
§ 4 Mietdauer
Die Mietdauer wird individuell vereinbart und in der Buchungsbestätigung angegeben.
Liefer-, Aufbau-, Nutzungs-, Abbau- und Abholzeiten werden zwischen Vermieter und Mieter vereinbart.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der vereinbarte Aufstellort zu den vereinbarten Zeiten zugänglich ist.
Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Für eine vereinbarte Verlängerung gilt der hierfür vereinbarte Preis.
§ 5 Lieferung, Aufbau und Aufstellort
Lieferung, Aufbau, Abbau und Abholung erfolgen ausschließlich durch den Vermieter oder von ihm beauftragte Personen.
Lieferung und Abholung innerhalb eines Umkreises von 20 km vom Standort des Vermieters sind im vereinbarten Mietpreis enthalten, soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Für größere Entfernungen kann eine zusätzliche Liefer- und Abholgebühr vereinbart werden. Diese wird dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Aufstellort mit den für die Anlieferung erforderlichen Fahrzeugen erreichbar und zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist.
Der Mieter versichert, zur Nutzung des Aufstellortes berechtigt zu sein. Er ist dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen des Grundstückseigentümers sowie gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen.
Der Aufstellort muss für die mobile Sauna geeignet sein. Insbesondere muss er ausreichend tragfähig und für eine sichere Aufstellung geeignet sein.
Der Mieter hat den Vermieter vor der Lieferung über sämtliche relevanten Besonderheiten des Aufstellortes zu informieren. Hierzu gehören insbesondere:
- enge oder schwer zugängliche Zufahrten,
- Tore und Durchfahrten,
- Stufen,
- starke Steigungen oder Gefälle,
- weiche oder nicht tragfähige Untergründe,
- Hindernisse,
- niedrige Äste,
- Leitungen oder sonstige oberirdische Hindernisse,
- sonstige Umstände, die die Anlieferung oder sichere Aufstellung beeinträchtigen können.
Der Vermieter kann die Aufstellung ablehnen oder einen anderen geeigneten Aufstellort verlangen, wenn der vorgesehene Standort nach seiner begründeten Einschätzung nicht sicher oder nicht geeignet ist.
Ist die Aufstellung aus einem vom Mieter zu vertretenden Grund nicht möglich, insbesondere weil der Aufstellort nicht zugänglich oder ungeeignet ist oder erforderliche Berechtigungen fehlen, kann der Vermieter die tatsächlich entstandenen und angemessenen Anfahrtskosten verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Vermieters wegen einer vom Mieter zu vertretenden Vereitelung der vereinbarten Leistung bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Nach dem Aufbau darf der Mieter die Sauna nicht selbstständig versetzen oder verändern.
§ 6 Übergabe und Einweisung
Bei der Übergabe überprüfen Vermieter und Mieter gemeinsam den Zustand der Sauna und die Vollständigkeit des vereinbarten Zubehörs.
Erkennbare Schäden oder fehlende Gegenstände werden möglichst im Übergabeprotokoll dokumentiert.
Der Vermieter weist den Mieter in die ordnungsgemäße und sichere Nutzung der Sauna und insbesondere in die Bedienung des jeweiligen Saunaofens ein.
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll die erfolgte Einweisung sowie die Übernahme der Sauna und des vereinbarten Zubehörs.
Der Mieter verpflichtet sich, die Sauna entsprechend der Einweisung, der übergebenen Sicherheits- und Nutzungsregeln sowie dieser AGB zu benutzen.
§ 7 Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Sauna und das gesamte Zubehör pfleglich, sachgerecht und bestimmungsgemäß zu behandeln.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Gäste und sonstigen Nutzer die Sicherheits- und Nutzungsregeln beachten.
Veränderungen, Umbauten, Reparaturen oder Eingriffe in technische Einrichtungen sind dem Mieter nicht gestattet, soweit sie nicht ausdrücklich vom Vermieter freigegeben wurden.
Der Mieter darf die Sauna nicht untervermieten oder einer anderen Person zur eigenständigen Nutzung überlassen.
Die gemeinsame Nutzung durch Gäste des Mieters im Rahmen der vereinbarten Nutzung bleibt zulässig. Der Mieter bleibt dafür verantwortlich, dass diese Personen die Sicherheits- und Nutzungsregeln beachten.
Der Anhänger darf vom Mieter weder bewegt noch an ein Fahrzeug angekoppelt oder im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
Schäden, Funktionsstörungen und sonstige sicherheitsrelevante Probleme sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Eigenmächtige Reparaturen oder technische Veränderungen sind untersagt.
§ 8 Sicherheits- und Nutzungsregeln
Die Sauna darf ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der Einweisung sowie der übergebenen Bedienungs- und Sicherheitshinweise genutzt werden.
- Es dürfen sich maximal 4 Personen gleichzeitig in der Sauna aufhalten.
- Kinder und Jugendliche dürfen die Sauna nur unter geeigneter Aufsicht einer verantwortlichen erwachsenen Person nutzen. Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in unmittelbarer Nähe der Sauna aufhalten.
- Die Nutzung der Sauna unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Substanzen ist untersagt.
- Der Saunaofen und andere heiße Oberflächen dürfen während des Betriebs nicht berührt werden.
- Auf oder unmittelbar neben dem Saunaofen dürfen keine Gegenstände abgelegt werden.
- In der Sauna darf nicht geraucht werden.
- Außerhalb des dafür vorgesehenen Saunaofens dürfen keine offenen Flammen verwendet werden.
- Leicht entzündliche, explosive oder unter Hitze gefährliche Stoffe dürfen nicht in die Sauna eingebracht werden.
- Alkohol oder andere brennbare Flüssigkeiten dürfen niemals als Aufguss verwendet werden.
- Aufgüsse dürfen ausschließlich mit dem vom Vermieter bereitgestellten oder ausdrücklich freigegebenen Aufgussmittel erfolgen.
- Saunaöl, Massageöl und vergleichbare ölhaltige Stoffe dürfen nicht auf Saunaöfen, Saunasteine oder Holzflächen gelangen.
- Speisen und Getränke dürfen nicht in den Saunaraum mitgenommen werden.
- Tiere dürfen nicht in den Saunaraum mitgenommen werden.
- Schmuck und Uhren sollten vor dem Saunagang abgelegt werden.
- Schuhe sind vor dem Betreten des Saunaraums auszuziehen.
- Sitz-, Liege- und Fußflächen sind mit ausreichend großen Handtüchern vollständig zu bedecken.
- Elektronische Geräte sollen wegen der hohen Temperaturen nicht in den Saunaraum mitgenommen werden.
- Es dürfen ausschließlich vom Vermieter freigegebene Reinigungs- und Pflegemittel verwendet werden.
- Die Sauna darf nicht unter Bäumen, Dächern, Vordächern, Carports oder vergleichbaren Konstruktionen betrieben werden, wenn dadurch Sicherheits- oder Brandrisiken entstehen.
- Die Sauna darf nur an dem vereinbarten und vom Vermieter freigegebenen Aufstellort betrieben werden.
- Die Sauna ist vor der Nutzung entsprechend der Einweisung und den übergebenen Sicherheitshinweisen zu sichern.
- Saunatür, Zu- und Ausgänge sowie erforderliche Rettungswege müssen jederzeit frei zugänglich sein.
- Es darf ausschließlich das vom Vermieter bereitgestellte oder ausdrücklich freigegebene Brennholz verwendet werden.
- Zum Anzünden des Holzofens dürfen ausschließlich die bereitgestellten oder ausdrücklich freigegebenen Anzünder verwendet werden. Flüssiganzünder, Benzin, Spiritus und vergleichbare brennbare Flüssigkeiten sind verboten.
- Saunasteine dürfen nicht entfernt, beschädigt oder durch andere Steine ersetzt werden.
Bei ungewöhnlicher Rauchentwicklung, Brandgeruch, technischen Störungen, Verdacht auf Kohlenmonoxidbelastung oder sonstigen sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten ist die Sauna unverzüglich zu verlassen. Soweit erforderlich, sind Feuerwehr, Rettungsdienst oder andere zuständige Stellen zu verständigen und der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Bei Unsicherheit über die Bedienung oder bei einer technischen Störung darf der betreffende Saunaofen nicht weiter betrieben werden. Der Vermieter ist unverzüglich zu kontaktieren.
§ 9 Gesundheit und Eigenverantwortung
Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Sauna nur zu benutzen, wenn sein gesundheitlicher Zustand dies zulässt.
Personen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Erkrankungen sollten vor der Nutzung ärztlich klären lassen, ob Saunieren für sie geeignet ist.
Bei Unwohlsein, Schwindel, Kreislaufproblemen oder sonstigen Beschwerden ist die Sauna unverzüglich zu verlassen.
Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der vom Vermieter übergebenen Sicherheits- und Nutzungshinweise.
Gesetzliche Haftungsansprüche des Mieters werden durch diese Regelungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
§ 10 Abholung und Zustand der Sauna
Die Abholung erfolgt zum individuell vereinbarten Zeitpunkt durch den Vermieter.
Bis zur vollständigen Abholung hat der Mieter die Sauna und das Zubehör vor Beschädigung, Verlust und unbefugtem Zugriff zu schützen.
Die Sauna ist in dem Zustand zu übergeben, der bei vertragsgemäßer Nutzung unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnutzung zu erwarten ist.
Der Mieter hat von ihm verursachte grobe Verschmutzungen, Abfälle und sonstige außergewöhnliche Verunreinigungen vor der Abholung zu entfernen.
Die übliche Reinigung und Desinfektion der Sauna erfolgt durch den Vermieter.
Für außergewöhnliche Verschmutzungen oder erforderliche Sonderreinigungen kann der Vermieter die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten verlangen, soweit der Mieter diese zu vertreten hat.
Für verlorenes oder beschädigtes Zubehör kann der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz der erforderlichen Kosten verlangen, soweit der Mieter den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat.
Eine Haftung des Mieters für gewöhnliche, vertragsgemäße Abnutzung besteht nicht.
§ 11 Kaution
Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von 200,00 € verlangen.
Die Kaution ist vor oder bei Übergabe zu leisten. Die Zahlungsart wird bei der Buchung vereinbart.
Die Kaution dient der Sicherung berechtigter Ansprüche des Vermieters, insbesondere wegen:
- von dem Mieter zu vertretender Beschädigungen,
- Verlust oder Beschädigung von Zubehör,
- außergewöhnlicher Verschmutzungen,
- erforderlicher Sonderreinigung,
- sonstiger vom Mieter zu vertretender Schäden.
Nach Abholung und Prüfung der Sauna wird die Kaution grundsätzlich innerhalb von 7 Werktagen zurückerstattet, sofern keine berechtigten Gegenansprüche bestehen.
Bestehen berechtigte Ansprüche, kann der Vermieter diese mit der Kaution verrechnen. Ein verbleibender Betrag wird dem Mieter erstattet.
Übersteigen berechtigte Ansprüche die Höhe der Kaution, bleibt der Mieter zur Zahlung des darüber hinausgehenden Betrages verpflichtet.
§ 12 Preise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Lieferung und Abholung innerhalb eines Umkreises von 20 km vom Standort des Vermieters sind im vereinbarten Mietpreis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Für größere Entfernungen kann vor Vertragsschluss eine zusätzliche Liefer- und Abholgebühr vereinbart werden.
Die Mietgebühr ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vor Beginn der Mietzeit zu entrichten.
Die vereinbarten Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Die Kaution ist unabhängig von der Mietgebühr zu leisten.
§ 13 Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann eine Buchung vor Beginn der vereinbarten Mietzeit stornieren.
Im Falle einer Stornierung kann der Vermieter – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen – eine angemessene Entschädigung für den durch die Stornierung entstehenden Schaden verlangen.
Soweit der Vermieter für bestimmte Zeiträume Stornopauschalen vereinbart, werden diese dem Mieter vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt.
Bei Verwendung einer Stornopauschale bleibt dem Mieter ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten. Eine bereits geleistete Pauschale wird auf einen solchen Schaden angerechnet.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Vermieter durch anderweitige Vermietung oder aus sonstigen Gründen Aufwendungen erspart oder Einnahmen erzielt hat, die bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen sind.
Gesetzliche Rechte zur Kündigung, zum Rücktritt oder zur sonstigen Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
§ 14 Verhinderung oder Ausfall des Vermieters
Kann der Vermieter die vereinbarte Leistung aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbringen, wird der Mieter hierüber unverzüglich informiert.
Als solche Gründe kommen insbesondere in Betracht:
- unvorhersehbare technische Defekte,
- Unfall,
- erhebliche Sicherheitsmängel,
- behördliche Anordnungen,
- extreme oder gefährliche Wetterbedingungen,
- Hochwasser oder vergleichbare Naturereignisse,
- höhere Gewalt,
- sonstige Umstände, die einen sicheren Transport, Aufbau oder Betrieb der Sauna unmöglich machen.
Der Vermieter wird sich nach Möglichkeit um einen geeigneten Ersatztermin bemühen.
Kann kein Ersatztermin vereinbart werden oder ist die Durchführung endgültig nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 15 Schäden, Unfälle, Brand und Diebstahl
Schäden, technische Defekte, Unfälle, Brand, Diebstahl oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Bei Brand, Unfall, Diebstahl oder sonstigen Straftaten sind – soweit erforderlich – unverzüglich Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei zu verständigen.
Der Mieter hat zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung oder Begrenzung weiterer Schäden zu ergreifen.
Der Mieter hat dem Vermieter die für die Schadenbearbeitung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Schäden sollen nach Möglichkeit durch Fotos dokumentiert werden.
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder von ihm zu verantwortende Personen schuldhaft oder vertragswidrig verursachen.
Für Schäden, die der Mieter nicht zu vertreten hat, haftet er nicht.
§ 16 Haftung des Vermieters
Für die Haftung des Vermieters gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Vermieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Die gesetzlichen Rechte des Mieters bei Mängeln bleiben unberührt.
§ 17 Untervermietung und Weitergabe
Die Untervermietung oder sonstige entgeltliche Weitergabe der Sauna an Dritte ist nicht gestattet.
Der Mieter darf die Sauna im Rahmen der vereinbarten Nutzung gemeinsam mit seinen Gästen nutzen.
Der Mieter bleibt dafür verantwortlich, dass seine Gäste und sonstigen Nutzer die Sicherheits- und Nutzungsregeln einhalten.
Eine gewerbliche Nutzung oder Weitervermietung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
§ 18 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Soweit der Mieter Verbraucher ist und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, wird geprüft, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die hierfür erforderliche Widerrufsbelehrung einschließlich des gesetzlich vorgesehenen Muster-Widerrufsformulars.
Soweit für die konkrete Vertragsgestaltung eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht greift, wird der Verbraucher hierüber vor Vertragsschluss ordnungsgemäß informiert.
Die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens eines Widerrufsrechts richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 19 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung des Vermieters unter:
sauna-auf-achse.de/datenschutz
§ 20 Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere das Recht, Ansprüche vor den zuständigen Gerichten geltend zu machen, bleiben unberührt.
§ 21 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: August 2026
